§1 GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Laserscanning Bayern GmbH anerkannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn die Laserscanning Bayern GmbH in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistungen erbringt.
  2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Auftraggeber (AG) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist ausschließlich Unternehmer. Die Laserscanning Bayern GmbH wird als Auftragnehmer (AN) bezeichnet.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
  4. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn der Auftraggeber seine eigenen, von diesen Bedingungen abweichende AGB mitgeteilt oder diese auf Schriftstücken überreicht hat. Diese werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Laserscanning Bayern GmbH Vertragsinhalt.

§2 AUSKÜNFTE, BERATUNG, EIGENSCHAFTEN DER LEISTUNGEN

  1. Informationen und Angebote bezüglich der Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Erfahrungen der Laserscanning Bayern GmbH. Die angegebenen technischen Werte (insbesondere Genauigkeitsangaben, Auflösungen, Punktdichten) sind als Richtwerte unter Idealbedingungen anzusehen; Abweichungen können sich je nach Objektbeschaffenheit, Umgebungsbedingungen und eingesetzter Messtechnik ergeben. Alle Angaben über Leistungen, insbesondere die in den Angeboten und sonstigen Druckschriften der Laserscanning Bayern GmbH enthaltenen technischen Angaben, sind als unverbindliche Richtwerte zu verstehen. Änderungen des Inhaltes und der Ausführung der Leistungen behält sich die Laserscanning Bayern GmbH vor, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich verändern.
  2. Die Laserscanning Bayern GmbH ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere zur Durchführung der angebotenen Leistungen, der Tätigkeit Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.

§3 VERTRAGSABSCHLUSS – ANGEBOT, ANNAHME

  1. Die Laserscanning Bayern GmbH erstellt nach den Angaben und Wünschen des Auftraggebers ein individuelles und unverbindliches Angebot. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder textförmlichen (E-Mail) Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
  2. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, die zu Mehraufwand führen, berechtigen die Laserscanning Bayern GmbH zur Anpassung der Vergütung.

§4 NACHTRAGSLEISTUNGEN UND AUFTRAGSBEHINDERUNG

  1. Sollte sich während der Auftragsabwicklung der Umfang des Auftragsvolumens wesentlich vom erteilten Auftrag unterscheiden, hat die Laserscanning Bayern GmbH dies umgehend dem Auftraggeber in Textform mitzuteilen.
  2. Der Laserscanning Bayern GmbH steht eine zusätzliche Vergütung zu, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ vorliegen:
    1. Die zusätzlichen Leistungen waren für die Erfüllung des Auftrags notwendig. b) Die Leistungen entsprachen dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers. c) Die Leistungen wurden dem Auftraggeber unverzüglich nach Ausführung in Textform angezeigt.
  3. Ist der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Laserscanning Bayern GmbH berechtigt, den ihr entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§5 PREISANGABE DER LEISTUNGEN

  1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe sowie gegebenenfalls zuzüglich Versand- oder Speditionskosten. Die Preisberechnung und Zahlung erfolgt in Euro. Mehrkosten durch Zahlung in Fremdwährungen trägt der Auftraggeber.
  2. Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten behält sich die Laserscanning Bayern GmbH eine Preisanpassung vor, sofern sich die Kosten für Personal, Material oder Fremdleistungen nachweislich um mehr als 5 % erhöhen. Die Preisanpassung ist dem Auftraggeber in Textform anzuzeigen.

§6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    1. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne dass es einer Mahnung bedarf in Zahlungsverzug.
      1. Für den Unternehmer gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. II, 247 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    2. Verweigert der Auftraggeber zum vereinbarten Liefertermin grundlos die Annahme oder Abholung der Leistung oder verzögert er diese aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist die erbrachte Leistung zur Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber die Mitteilung der Laserscanning Bayern GmbH erhalten hat, dass diese zur Lieferung oder Abholung bereitsteht. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    3. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
    4. Die Laserscanning Bayern GmbH ist berechtigt, Teilrechnungen, Abschlagszahlungen und Vorauskasse-Rechnungen zu erstellen. Diese werden auf Basis der bis dahin erbrachten Teilleistungen gemäß dem vorgelegten Leistungsnachweis abgerechnet. Mit erfolgreicher Beendigung der zu erbringenden Leistungen wird eine Schlussrechnung unter Anrechnung der bereits erbrachten und abgerechneten Leistungen erstellt.
    5. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Laserscanning Bayern GmbH berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

§7 STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

  1. Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber vor Ausführungsbeginn wird die gesetzliche Regelung des § 648 BGB wie folgt konkretisiert:
    1. Bei Zugang der Kündigung mehr als 4 Wochen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 15 % der vereinbarten Vergütung, b) Bei Zugang der Kündigung zwischen 4 und 2 Wochen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 30 % der vereinbarten Vergütung, c) Bei Zugang der Kündigung zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Vergütung, d) Bei Zugang der Kündigung innerhalb von 7 Tagen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 75 % der vereinbarten Vergütung.
  2. Nach Beginn der Leistungserbringung kann der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 648 BGB kündigen. In diesem Fall steht der Laserscanning Bayern GmbH die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu. Als ersparte Aufwendungen werden pauschal 5 % des auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallenden Vergütungsanteils angesetzt, es sei denn, der Auftraggeber weist höhere oder die Laserscanning Bayern GmbH geringere Ersparnisse nach.
  3. Die Pauschalen nach Absatz 1 gelten nicht, wenn die vorzeitige Beendigung aus Gründen erfolgt, die nicht in der Sphäre des Auftraggebers liegen und auf höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere die Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrages wegen Sturm, Naturkatastrophen, politischer Unruhen, Pandemien, behördlicher Anordnungen oder schwerer Krankheit oder Tod einer am Projekt beteiligten, nicht zu ersetzenden Person.
  4. In jedem Falle schuldet der Auftraggeber bei einer vorzeitigen Beendigung die Erstattung der nachweislich erbrachten Leistungen sowie der Ausgaben an Dritter, insbesondere Fahrt-, Übernachtungs- und Bereitstellungskosten für Ausrüstung.

§8 RÜCKTRITTSRECHT DER LASERSCANNING BAYERN GMBH

  1. Die Laserscanning Bayern GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
    1. die Erbringung der Leistung dauerhaft unmöglich im Sinne des § 275 BGB ist, b) zum vereinbarten Zeitpunkt kein ungehinderter Zugang zu dem Objekt, das Gegenstand der Leistung ist, besteht und dieser Umstand vom Auftraggeber zu vertreten ist, c) der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 nicht erfüllt und hierdurch die Ausführung des Auftrags unzumutbar erschwert wird, d) aufgrund äußerer Bedingungen (z.B. Wetterlage, Sicht-/Lichtverhältnisse, starke Reflexionen, Vibrationen) eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nicht möglich ist oder nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit der beteiligten Personen und/oder der eingesetzten Technik ausgeführt werden kann, e) eine zur Ausführung des Auftrags erforderliche behördliche Genehmigung (z.B. Befliegungs-, Drehgenehmigung, Aufstiegserlaubnis, Zutrittsgenehmigung) nicht erteilt, widerrufen oder zurückgenommen wird oder aus anderen Gründen entfällt.
  2. Der Rücktritt ist gegenüber dem Auftraggeber in Textform zu erklären und zu begründen. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch der Laserscanning Bayern GmbH bestehen; § 7 gilt entsprechend.
  3. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die keine der Parteien zu vertreten hat, schuldet der Auftraggeber lediglich die Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Kosten für bereits erbrachte Teilleistungen.

§9 ABNAHME DER ERBRACHTEN LEISTUNGEN

  1. Hinsichtlich der Abnahme der Leistungen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie die nachfolgenden Regelungen.
  2. Die erbrachten Leistungen der Laserscanning Bayern GmbH gelten als abgenommen, wenn eine Übergabe und/oder Fertigstellungsanzeige in Textform an den Auftraggeber erfolgt ist, und seit der Fertigstellung oder Bereitstellung zum Download eine Frist von zwei Wochen vergangen ist und der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe konkreter Mängel schriftlich widersprochen hat.
  3. Bei Werkleistungen (insbesondere 3D-Modelle, BIM-Datensätze, Auswertungen) gilt die Leistung auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in Gebrauch nimmt oder weiterverwendet.
  4. Die Regelung des § 640 Abs. 1 S. 3 BGB bleibt hierdurch unberührt.

§10 VERSAND, LIEFERUNG UND BEREITSTELLUNG

  1. Bei digitaler Lieferung per E-Mail, Cloud-Download oder Datenträger trägt die Laserscanning Bayern GmbH – soweit technisch möglich – durch Nutzung aktueller Sicherheitssoftware dafür Sorge, dass die bereitgestellten Daten virenfrei sind. Eine Gewährleistung hierfür wird jedoch nicht übernommen; der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Sicherheitsprüfungen durchzuführen.
  2. Erfolgt die Lieferung nicht digital, wählt die Laserscanning Bayern GmbH das Transportunternehmen aus. Die Kosten für Verpackung, Versand und Zustellung – auch bei Teillieferungen – trägt der Auftraggeber.
  3. Die Laserscanning Bayern GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
  4. Mit der Übergabe der Daten oder Datenträger an das Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.
  5. Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert. Auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers erfolgt eine versicherte Sendung zu den Konditionen des jeweiligen Transportunternehmens.
  6. Bei digitaler Bereitstellung (Download-Link) gilt die Leistung als erbracht, wenn der Download-Link dem Auftraggeber mitgeteilt wurde und die Daten zum Abruf bereitstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Daten innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung herunterzuladen; danach entfällt die Bereitstellungspflicht.

§11 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

  1. Bei den von der Laserscanning Bayern GmbH erstellten Vermessungs-, Foto-, Laser- oder Filmaufnahmen sowie sämtlichen daraus abgeleiteten Daten und Modellen handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material der Laserscanning Bayern GmbH.
  2. Dem Auftraggeber wird mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem erstellten Material für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen, sofern diese die vertraglichen Nutzungsbeschränkungen einhalten.
  4. Die Verwendung – insbesondere die Weitergabe und Veröffentlichung – der urheberrechtlich geschützten Leistungen der Laserscanning Bayern GmbH ist nur zulässig, wenn bei jeder Veröffentlichung deutlich sichtbar „Laserscanning Bayern GmbH" als Urheber gekennzeichnet wird. Bei Verletzung dieser Kennzeichnungspflicht ist die Laserscanning Bayern GmbH berechtigt, die weitere Nutzung ohne Kennzeichnung zu untersagen und Schadensersatz in Höhe des doppelten Nutzungsentgelts zu verlangen.
  5. Die Laserscanning Bayern GmbH ist berechtigt, Bildmaterial (Punktwolken, Fotos, Videos, Screenshots, Renderings etc.) zu Werbezwecken auf ihren Webseiten, in Social-Media-Auftritten (z.B. Facebook, Xing, LinkedIn, Instagram, TikTok, YouTube), in Printmedien (z.B. Flyer, Broschüren, Fachzeitschriften), bei Messeauftritten, in Newslettern und Werbefilmen zu verwenden, sofern keine Geheimhaltungsvereinbarung besteht oder der Auftraggeber der Nutzung schriftlich widerspricht.
  6. Der Auftraggeber stimmt zu, dass einzelne Arbeiten (Bild- und Videomaterial) sowie sein Name/Firmenname als Referenz der Laserscanning Bayern GmbH verwendet werden dürfen, sofern keine Geheimhaltungsvereinbarung besteht. Ein Widerspruch ist jederzeit schriftlich möglich.
  7. Die Einräumung der einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Vergütungsansprüche der Laserscanning Bayern GmbH aus dem jeweiligen Vertrag. Bei Zahlungsverzug oder streitiger Auseinandersetzung ist die Verwertung nach schriftlicher Aufforderung durch die Laserscanning Bayern GmbH zu unterlassen; ein Verstoß berechtigt zur außerordentlichen Kündigung und Schadensersatz.

§12 GEWÄHRLEISTUNG

  1. Für Mängelansprüche gilt:
    1. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Leistungserbringung oder Zugang der Daten gegenüber der Laserscanning Bayern GmbH schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Anzeige innerhalb von 5 Werktagen erfolgen.
    2. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme oder fiktiver Abnahme gemäß § 9.
    3. Bei berechtigten Mängelansprüchen steht der Laserscanning Bayern GmbH das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung nach eigener Wahl) zu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
    4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung, Weiterverarbeitung durch den Auftraggeber oder Dritte, Verwendung ungeeigneter Software oder Hardware beim Auftraggeber oder nachträgliche Veränderung der Messobjekte entstanden sind.
  2. Laserscanning Bayern GmbH übernimmt keine Gewähr für die Tauglichkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Geodaten (z.B. Pass- und Kontrollpunkte) für einen vom Auftraggeber damit verfolgten Zweck. Ebenso wird keine Gewähr übernommen, dass beim Auftraggeber die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der gelieferten Daten vorliegen.
  3. Die von der Laserscanning Bayern GmbH gelieferten oder ausgewerteten Daten beruhen ausschließlich auf dem zum Zeitpunkt der Erfassung vorliegenden Zustand der Objekte. Für Veränderungen an den vermessenen Objekten nach der Erfassung übernimmt die Laserscanning Bayern GmbH keine Haftung.
  4. Die Laserscanning Bayern GmbH führt alle Leistungen mit größter Sorgfalt und Fachwissen durch. Messabweichungen, die durch objektspezifische oder umgebungsbedingte Faktoren entstehen (z.B. Vegetation, Vibrationen, Reflexionen, Oberflächenbeschaffenheit, atmosphärische Einflüsse), stellen keinen Mangel dar, sofern sie im Rahmen der üblichen Messtoleranzen liegen oder im Angebot ausgewiesen wurden. Dies gilt insbesondere für Daten zur Weiterverarbeitung wie Punktwolken, 2D-Pläne, 3D-Modelle, BIM-, GIS-Datensätze. Die im Angebot genannten Genauigkeitsangaben beziehen sich auf Idealbedingungen.
  5. Die alleinige Verantwortung für die Verwendung der gelieferten Daten, insbesondere für bautechnische, statische oder rechtliche Entscheidungen, liegt beim Auftraggeber. Die Daten ersetzen keine amtliche Vermessung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

§13 DATENAUFBEWAHRUNG UND LÖSCHUNG

  1. Die Projektdaten werden von der Laserscanning Bayern GmbH ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung für 6 Monate aufbewahrt und danach unwiderruflich gelöscht. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung ist gesondert zu vereinbaren und kostenpflichtig. Die Laserscanning Bayern GmbH erstellt hierzu auf Wunsch ein individuelles Angebot.
  2. Der Auftraggeber ist selbst für die dauerhafte Sicherung der ihm überlassenen Daten verantwortlich. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung.

§14 HAFTUNG

  1. Die Laserscanning Bayern GmbH haftet unbeschränkt: a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, d) im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Laserscanning Bayern GmbH begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden und Vermögensschäden ist auf den jeweiligen Auftragswert, maximal jedoch auf 100.000 EUR je Schadensfall, begrenzt.
  4. Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Auftraggeber eingetreten wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.
  5. Erfolgen die Leistungen der Laserscanning Bayern GmbH auf Grundlage vom Auftraggeber oder Dritten angelieferter Daten, Passpunkte oder Informationen, übernimmt die Laserscanning Bayern GmbH keine Haftung für daraus resultierende Fehler in den Ergebnissen. Die Prüfung und Verantwortung für die Richtigkeit der Eingangsdaten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
  6. Die Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Laserscanning Bayern GmbH.
  7. Schadensersatzansprüche gegen die Laserscanning Bayern GmbH verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Ersatzpflichtigen, spätestens jedoch innerhalb von fünf Jahren ab dem schadensursächlichen Ereignis.

§15 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

  1. Die Laserscanning Bayern GmbH behandelt alle im Rahmen der Auftragsabwicklung erlangten Informationen vertraulich, sofern sie erkennbar als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO, BDSG). Sofern die Laserscanning Bayern GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Auftragnehmer bereits vor Vertragsschluss bekannt waren oder von dritter Seite rechtmäßig erlangt wurden.

§16 SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

§17 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND STREITBEILEGUNG

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Laserscanning Bayern GmbH.
  3. Die Laserscanning Bayern GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 01.01.2026