ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN

§1 GELTUNGSBEREICH

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn Laserscanning Bayern GmbH in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistungen erbringen.

2) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtspflegende Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde oder Besteller im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer und werden als Auftraggeber (AG) bezeichnet. Die Laserscanning Bayern GmbH wird als Auftragnehmer bezeichnet.

3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

4) Die Bedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber seine eigenen, von diesen Bedingungen abweichende AGB mitgeteilt oder diese auf Schriftstücken überreicht hat. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers oder der für ihn handelnden Personen werden diese nicht Vertragsinhalt.

§2 AUSKÜNFTE, BERATUNG, EIGENSCHAFTEN DER LEISTUNGEN

1) Informationen und Angebote bezüglich der Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Erfahrungen von Laserscanning Bayern GmbH. Die angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben über Leistungen, mithin die in den Angeboten und sonstigen Druckschriften von Laserscanning Bayern GmbH enthaltenen Angaben, insbesondere technische Angaben, sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Änderungen des Inhaltes und der Ausführung der Leistungen von Laserscanning Bayern GmbH erfolgen nach billigem Ermessen.

2) Laserscanning Bayern GmbH steht es frei, sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere zur Durchführung der angebotenen Leistungen, der Tätigkeit Dritter zu bedienen.

§3 VERTRAGSABSCHLUSS – ANGEBOT, ANNAHME


1) Die Laserscanning Bayern GmbH erstellt nach den Angaben und Wünschen des Auftraggebers einen individuelles und unverbindliches Angebot. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots, der Auftragserteilung durch den Auftraggeber zu Stande.

§4 NACHTRAGARBEITEN ODER AUFTRAGSBEHINDERUNG

1) Sollte sich in der Auftragsabwicklung der Umfang des Auftragsvolumens vom erteilten Auftrag wesentlich abweichen, sind von der Laserscanning Bayern GmbH Änderungsanzeigen, bzw. die Nachtrags Arbeiten umgehend dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.

Der Laserscanning Bayern GmbH steht dann eine zusätzliche Vergütung zu, wenn folgende drei Voraussetzungen bei einem Auftragslos der erbrachten Leistungen kumulativ vorliegen:

a) Die Leistungen müssen für die Erfüllung des Auftrags notwendig gewesen sein.
b) Die Leistungen müssen dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprochen haben.
c) Die Leistungen müssen dem Auftraggeber nach Ausführung unverzüglich angezeigt worden sein.

§5 PREISANGABE DER WAREN & DIENSTLEISTUNGEN

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie bei Bedarf zzgl. Versand- oder Speditionskosten. Die Preisberechnung und Zahlung erfolgt in Euro. Mehrkosten durch Zahlung in Fremdwährungen trägt der Auftraggeber.

§6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1) Rechnungsbeträge sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung fällig. Erfolgt diese nicht kommt der Auftraggeber ohne das es einer Mahnung bedarf in Zahlungsverzug.

a) Für den Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. I, 247 BGB).
b) Für den Unternehmer gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 9% Punkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. II, 247 BGB).

2) Verweigert der Auftraggeber zum vereinbarten Liefertermin grundlos die Annahme bzw. Abholung der Ware bzw. verzögert er diese aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, ist die erbrachte Leistung zur Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber die Mitteilung von uns erhalten hat, dass diese zur Lieferung bzw. Abholung bereit steht. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3) Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4) Laserscanning Bayern GmbH ist berechtigt Teilrechnungen / Abschlagszahlungen / Vorauskasse-Rechnungen zu erstellen. Diese werden auf Basis der bis dahin erbrachten Teilleistungen, gemäß vorgelegten Leitungsnachweis abgerechnet. Mit erfolgreicher Beendigung der zu erbringenden Leistungen wird eine Rechnung/Schlussrechnung unter Anrechnung der bereits erbrachten und abgerechneten Leistungen erstellt.

§7 STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

1) Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber wird die gesetzliche Regelung des §649 BGB wie folgt modifiziert:

a) Bei Zugang der Kündigung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 10% der vereinbarten Vergütung,
b) Bei Zugang der Kündigung spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 25% der vereinbarten Vergütung.
c) Bei Zugang der Kündigung spätestens 1 Woche vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung.
d) Bei Zugang der Kündigung innerhalb von 7 Tagen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 100% der vereinbarten Vergütung.
e) Erfolgt eine Kündigung innerhalb der bereits gestarteten Auftragsabwicklung der zu erbringenden Leistungen, schuldet der Auftraggeber 100% der vereinbarten Vergütung.

2) Eine Anrechnung ersparter Aufwendungen und eine Anrechnung von tatsächlich erzieltem bzw. böswillig unterlassenem Zwischenverdienst gemäß §§ 649 S. 1 Halbsatz 2 BGB findet in den Fällen der vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber ausdrücklich nicht statt.

3) Punkt 1) gilt nicht, wenn die vorzeitige Beendigung aus Gründen erfolgt, die nicht in der Sphäre des Auftraggebers liegen und auf höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere die Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrages wegen Sturm, politischer Umstürze, Krankheit oder Tod einer am Produktionsprozess beteiligten, nicht zu ersetzenden Person.

4) In jedem Falle schuldet der Auftraggeber jedoch bei einer vorzeitigen Beendigung die Erstattung der nachgewiesenen erbrachten Leistungen, Ausgaben Dritter und insbesondere die Fahrt- und Übernachtungskosten.

§8 RÜCKTRITTSRECHT DER Laserscanning Bayern GmbH

1) Die Laserscanning Bayern GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

a) die Erbringung der Leistung objektiv oder subjektiv unmöglich im Sinne des §275 BGB ist,
b) die Durchführung von Leistungen zu den vereinbarten Zeiten kein freier Zugang zu dem Objekt, das Gegenstand der Leistung ist, besteht.
c) der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 8 nicht erfüllt und hierdurch die Ausführung des Auftrags unzumutbar erschwert wird,
d) aufgrund äußerer Bedingungen (z.B. Wetterlage, Sicht-/Lichtverhältnisse, hoher KV Index) eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nicht möglich ist, bzw. dieser nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit der beteiligten Personen und/oder der eingesetzten Technik ausgeführt werden kann,
e) eine zur Ausführung des Auftrags auf unseren Antrag erteilte behördliche Genehmigung (z.B. Drehgenehmigung, Fluggenehmigung, Zutrittsgenehmigung) widerrufen oder zurückgenommen wird, bzw. aus anderen Gründen ihre Bestandskraft verliert.

2) Der Rücktritt ist gegenüber dem Auftraggeber in Textform zu erklären und zu begründen. Sollte der Rücktritt aus Gründen erfolgen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch der Laserscanning Bayern GmbH im vollem Umfang aufrechterhalten.

3) In jedem Falle schuldet der Auftraggeber bei einem Rücktritt durch uns die Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.

§9 ABNAHME DER ERBRACHTEN LEISTUNGEN

1) Hinsichtlich der Abnahme der Leistungen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

2) Die erbrachten Leistungen der Laserscanning Bayern GmbH gelten als abgenommen, wenn eine Übergabe und/oder Fertigstellungsanzeige in Textform an den Auftraggeber erfolgt ist, seit der Fertigstellung eine Zeit von zwei Wochen vergangen ist und der Auftraggeber in dieser Zeit der Abnahme nicht ausdrücklich begründet widersprochen hat.

3) Die Regelung des §640 Abs.1 S. 3 BGB wird hierdurch nicht berührt.

§10 Versand, Lieferung und Bereitstellung

1) Bei digitaler Lieferung etwa per E-Mail trägt die Laserscanning Bayern GmbH – soweit es ihr durch Nutzung stets aktueller Virenscanner möglich ist – dafür Sorge, dass die bereitgestellten Leistungen virenfrei sind. Hierfür übernimmt die Laserscanning Bayern GmbH jedoch keine Haftung.

2) Erfolgt die Lieferung nicht digital, so wählt die Laserscanning Bayern GmbH das jeweilige Transportunternehmen aus. Die Kosten für Verpackung, Versand und Zustellung auch bei Teillieferungen trägt der Auftraggeber.

3) Die Laserscanning Bayern GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.

4) Mit der Übergabe der Leistungen an das jeweilige Transportunternehmen geht die Gefahr etwaiger Schäden auf den Auftraggeber über.

5) Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert. In diesem Fall geht spätestens mit Verlassen der Laserscanning Bayern GmbH die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt auf seine Kosten eine zu den Konditionen des jeweiligen Transportunternehmens versicherte Sendung.

§11 URHEBER & NUTZUNGSRECHTE

1) Bei den von Laserscanning Bayern GmbH erstellten Vermessungs-, Foto-, Laser- oder Filmaufnahmen handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material der Laserscanning Bayern GmbH.

2) Dem Auftraggeber wird grundsätzlich ein einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem erstellten Material eingeräumt, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich anderweitiges vereinbart.

3) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise Dritte zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen.

4) Die Verwendung – insbesondere die Weitergabe und Veröffentlichung – der urheberrechtlich geschützten Leistungen der Laserscanning Bayern GmbH ist nur zulässig, wenn deutlich sichtbar Laserscanning Bayern GmbH als Urheber dieser Leistungen zu erkennen ist. Bei Verletzung dieser Kennzeichnungspflicht ist die Laserscanning Bayern GmbH berechtigt, eine Nutzung der urheberrechtlich geschützten Leistungen -ohne Kennzeichnung des Urhebers- zu untersagen

5) Die Laserscanning Bayern GmbH behält sich vor, Bildmaterial (Punktwolken, Fotos, Videos, Screenshots, Renderings, etc.) zu Werbezwecken auf den Webseiten der Laserscanning Bayern GmbH, in Social-Media-Auftritten (z. B. Facebook, Xing, Linkedin, Instragram, TikTok), in Printmedien (z. B. Flyer, Broschüren, Fachzeitschriften), bei Messeauftritten, Newsletter und Werbefilmen der Laserscanning Bayern GmbH zu verwenden, sofern nicht eine Geheimhaltungserklärung oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

6) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass einzelne Arbeiten (Bild- und Videomaterial) zu Werbezwecken als Referenz für die Laserscanning Bayern GmbH verwendet werden darf. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er als Referenz der Laserscanning Bayern GmbH genannt werden darf, sofern nicht eine Geheimhaltungserklärung oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

7) Die Einräumung der einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche der Laserscanning Bayern GmbH gegen den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Eine Verwertung der Nutzungs- und Verwertungsrechte ist in einer strittigen Auseinandersetzung der Zahlungsansprüche nach schriftlicher Aufforderung wegen Eigentumsvorbehalt der Laserscanning Bayern GmbH zu untererlassen.

§12 GEWÄHRLEISTUNG

1) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §377 Handelsgesetzbuch (HGB). Voraussetzung für anstehende Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist jedoch, dass er etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Leistungserbringung gegenüber der Laserscanning Bayern GmbH schriftlich anzeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige, wird der Auftraggeber von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Eine hierüber hinausgehende Mängelhaftung auf Schadensersatz ist – egal aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche für Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall, dass anstelle eines Schadensersatzanspruches, ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen geltend gemacht wird. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend bei einer persönlichen Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen

2) Laserscanning Bayern GmbH übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für die Tauglichkeit der vom Auftraggeber gelieferten Geodaten (z.B. Pass- und Kontrollpunkte) zu einem vom Nutzer damit verfolgten Zweck. Des Weiteren übernimmt Laserscanning Bayern GmbH ausdrücklich keine Gewähr, dass die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der gelieferten Geodaten beim Nutzer vorliegen.

3) Die von Laserscanning Bayern GmbH gelieferten, bzw. ausgewerteten Daten beruhen allein auf dem zum Zeitpunkt der Erfassung vorliegenden Informationen. Die Laserscanning Bayern GmbH übernimmt keine Gewähr für etwaige Veränderungen an den abgebildeten oder gescannten Objekten nach der Erfassung der Daten bzw. nach Anfertigung von Luftaufnahmen.

4) Die Laserscanning Bayern GmbH führt grundsätzlich alle zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und Fachwissen durch. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass z.B. bei der Vermessung Fehler und Abweichungen auftreten (Beispielsweise durch Vegetation, Vibrationen, Regen oder Verspiegelung). Dies gilt insbesondere für Daten der Laserscanning Bayern GmbH der Weiterverarbeitung wie Punktwolken, 2D-Pläne, 3D-Modelle, BIM-, GIS-Datensätze oder Pass- und Kontrollpunkte. Die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der gelieferten Daten und Koordinaten liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Die Laserscanning Bayern GmbH übernimmt hierfür keine Gewährleistung in Bezug auf Vollständigkeit und Genauigkeit.

§13 DATENAUFBEWAHRUNG PROJEKTDATEN

1) Ihre Projektdaten werden von der Laserscanning Bayern GmbH ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung 6 Monate aufbewahrt und nach dieser Zeit unwiderruflich gelöscht. Sollte eine längere Aufbewahrungszeit gewünscht werden, muss dies expliziert zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Die Laserscanning Bayern GmbH erstellt hierzu auf Wunsch des Auftraggebers ein individuelles und unverbindliches Angebot.

§14 HAFTUNG

1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Laserscanning Bayern GmbH oder von deren Vertretern und Erfüllungsgehilfen haftet die Laserscanning Bayern GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen; ebenso haftet die Laserscanning Bayern GmbH bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden nachweisbaren Schaden begrenzt.

2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

3) Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

4) Erfolgen die erbrachten Leistungen der Laserscanning Bayern GmbH auf angelieferte Daten, Passpunkten oder Informationen vom Auftraggeber oder Dritten, übernimmt Laserscanning Bayern GmbH keine Haftung für die erstellten Daten wie auch daraus resultierende Fehler in den übergebenen Ergebnissen. Dies gilt insbesondere für bereitgestellte Daten der Laserscanning Bayern GmbH zur Weiterverarbeitung wie Punktwolken, 2D-Pläne, 3D-Modelle, BIM-, GIS-Datensätze oder Pass- und Kontrollpunkte. Die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der gelieferten Daten und Koordinaten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

5) Die Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen gelten sinngemäß auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Laserscanning Bayern GmbH.

§15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, behält der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit. Vertragslücken sind durch ergänzende Regelungen auszufüllen, die der gewollten Vereinbarung nahekommen, und wirksam sind.

§16 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

1) Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Laserscanning Bayern GmbH.

 Stand: 10.08.2023

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